Montag, November 13, 2006

eBay vs. Hardware

Die Onlineverkaufsplattform eBay ist bestimmt nicht schlecht und ich will sie auch nicht kritisieren, aber was Hardware anbelangt: Finger weg! Hab gerade mal so durchgestöbert und bin unfreiwillig auf einige amüsierende und gleichzeitig Kunden-verarschende Bezeichnungen gekommen.

Der Overclocker Vol.3 E6700/320GB/2GB-750/965P/8800-GTX hört sich doch schonmal nicht schlecht an und ist mit 1.600 Euro für eBay-Verhältnisse sogar relativ günstig. Was verschwiegen wird: Der angegeben "Core 2 Duo E6700 Spezial" ist nix andres als ein E6600, der übertaktet werden kann über das Niveau eines E6700 - vom Garantieverlust steht da freilich gar nix.

"Bitte beachten Sie, dass durch die ASUS Technologie die Geschwindigkeit des Prozessors stark gesteigert wird. Verwendet wird hier ein Intel E6600 Prozessor, der durch die ASUS Technologie die Geschwindigkeit eines Intel E6700 Prozessors übersteigen kann. Um einen reellen Vergleich zu ermöglichen, heißt dieser PC daher seiner Leistung entsprechend Spezial PC Intel E6700."

Und dass S-ATA II-300 nur die doppelte Bandbreite im Gegensatz zu S-ATA II-150, sollte dem Verkäufer hier auch bewusst sein. Theoretisch ist sie doppelt so schnell, praktisch eben nicht. Genauso schaut's bei den angeblichen 2x 2.4 GHz aus. Aber das Thema hatten wir ja schon geschätzte 1.000 Mal...

"NEU!!! SATA-2-300 Neuester Standard mit doppelter Geschwindigkeit gegenüber herkömmliche SATA Festplatte"

Weiter zum nächsten Angebot: eBayeld^^ man bei eBay (logisch, oder?) nach ner 7900 GTX, findet man folgendes Angebot: 5800 5900 6600 6800 7800 7900 Ultra GT GS GTX LE Tuning.

Nach eigenen Angaben hat der Verkäufer die Anleitung "selber bei eBay gekauft und preiswerter für euch im Angebot". Naja, für wieviel Euro hat er denn die 1 Euro teure Anleitung zum Übertakten einer beliebigen Geforce-Grafikkarte gesteigert?? 250 Euro? Dumm genug wär er, wenn er hofft, dass ihm das Teil jemand abkauft, wenn man solche Anleitungen zur Genüge kostenlos im Netz findet (z. B. ne sehr gute im JHF). Hinzukommt, dass sie nicht einmal gedruckt ist, sondern man sie per E-Mail bekommt...

Und dann soll man auch noch "Ahnung vom Übertakten haben". Wozu dann die Anleitung? ;-)

Dann wär da noch der
AMD Duo Core X2 4200+ Am2 Neu 2x 2,2 GHz. Wenn man schon so eine gute CPU für 187 Euro verkauft, sollte man folgende Sachen schon wissen:

1. Der Prozessor heißt nicht Duo Core X2 4200+, sondern Athlon 64 X2 4200+.
2. Die Taktfrequenz beträgt 2.2 GHz pro Kern, nicht 4.2 (wie auch immer er darauf kommt...).
3. Man sollte das Produkt nicht finden, wenn man nach "Core 2 Duo" eBayeld, da dies ja der direkte Konkurrent zum AMD Athlon 64 X2 ist.

Bis bald zur nächsten eBay vs. Hardware-Runde.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Also wieder mal ein sehr lustiger und gleichzeitig sehr informativer Arikel, den Jack hier wieder veröffentlich hat. :D

MfG
Rambo

Anonym hat gesagt…

kann ich nix mit anfangen watte da geschrieben hast. nur dass ebay daran nicht schuld is sondern die verkäufer die natürlich kapital schlagen wollen. ich reg mich da auch nicht auf. wer über ebay kauft geht das risiko ein statt nem pc eine kartoffel iom karton zu bekommen (sprich: verarscht zu werden)
manchmal kann man sich noch nichtmal bei den großen firmen sicher sein dass etwas vernünftiges ankommt.

cya

Anonym hat gesagt…

Nunja ich denke jeder der seine Hardware an den Mann bringen will versucht es so zu umschreiben dass es auch gut ankommt.

Im grunde hat der ja nichts falsches geschrieben, nur das benutzt (argumente) die auch die Hersteller benutzen.

Natührlich ist es in einigen fällen extremer aber was will man machen?!

Man schreibt ja auch nicht dass z.B. diese CPU zwar deutlich langsamer ist als ein günstigerer Core 2 Duo, dann wird man es ja auch nicht kaufen.

Im grunde ist es ja schon falsch und du hast auch Recht aber wie gesagt ne..

mfg
sketromi

Patrick hat gesagt…

Sie sollen ja nicht schreiben, dass die CPU z. B. langsamer is, aber zumindest nicht falsche Angaben von wegen 4.2 GHz oder zumindest richtige Produktbezeichnungen und Angaben hinschreiben.

Ansonsten könnt ja jeder nen Sch**** schreiben und der Kunde hat überhaupt keinen Überblick mehr.

Anonym hat gesagt…

stimme jack da voll und ganz zu. Klar sind Werbemaßnahmen notwändig um das Produkt an den Mann zu bringen, aber dabei müssen keine falschen Angaben gemacht werden.

mfg sebi